Studentenkonto kündigen
Sie möchten ihr derzeitiges Studentenkonto kündigen, weil Sie durch Vergleich ein deutlich besseres Angebot entdeckt haben oder weil das Studium beendet wurde.
Die Kündigung des Girokontos ist jederzeit und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen sowie gebührenfrei möglich. Was Sie genau, Schritt für Schritt, tun sollten, erklären wir Ihnen nachfolgend.
Schritt 1: Neues Konto eröffnen und Zahlungsverkehr umstellen
Bevor das laufende Konto gekündigt wird, sollte das neue Konto bereits eröffnet sein. Denn schließlich werden über das Studentenkonto wichtige Transaktionen wie Bafög- oder Einkommenszahlungen geleistet und es sind verschiedene Lastschriften und Daueraufträge eingerichtet. Damit es einen nahtlosen Übergang für die Finanzen gibt und Ein- oder Auszahlungen nicht ins Leere laufen, ist es wichtig, die bisherigen Zahlungsvorgänge umzuleiten und auch die Zahlstellen bzw. Zahlungsempfänger zu informieren, bevor das alte Konto gekündigt wird. Auf das neue Konto wird als erstes ein so genannter Deckungsbetrag überwiesen, durch den die laufenden Transaktionen wie z.B. Mietzahlungen und Autoversicherung abgesichert sind. Daueraufträge müssen auf dem neuen Konto eingerichtet werden, auch die Kontoumstellung für Lastschriften von Seiten der einziehenden Stellen kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Rechnen Sie ca. zwei Monate Umstellungszeit ein, das heißt auch, dass auf dem alten Konto entsprechend Geld vorhanden ist und sie die Entwicklungen permanent kontrollieren. Erst, wenn alles auf dem neuen Konto in geregelten Bahnen läuft, können Sie ihr bisheriges Studentenkonto kündigen.
Schritt 2: Bisheriges Studentenkonto kündigen
Die Kündigung unterliegt keinen Kündigungsfristen, sie kann formlos per Fax oder schriftlich per Post erfolgen. Empfehlenswert ist die schriftliche Variante als Einschreiben mit Rückschein, denn so können Sie die Einreichung der Kündigung auch jederzeit nachweisen. Es finden sich zahlreiche Formulierungshilfen für das Kündigungsschreiben. Es sollte den Namen des Kontoinhabers, die IBAN- und BIC-Nummer sowie das Datum, zu dem die Kündigung rechtswirksam sein soll (z.B. Ende des Monats), enthalten. Die Kündigung muss eigenhändig und mit Datum versehen unterschrieben werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, bittet um eine Kündigungsbestätigung.
Was weiterhin zu beachten ist
Studenten, die bisher ein Studentenkonto mit Guthabenverzinsung geführt haben, sollten auf den Freistellungsauftrag achten, der ebenfalls zu kündigen ist. Der Freistellungsauftrag wird im Zuge einer Kontokündigung nämlich gerne vergessen. Allerdings ist dieser Punkt wichtig, denn, wenn im laufenden Jahr bereits Zinserträge erwirtschaftet wurden, so kommt es auf die Höhe des verbleibenden Sparerpauschbetrages an, da dieser restliche Freibetrag in den Freistellungsauftrag für das neue Studentenkonto mit Zinsen eingetragen wird.